top of page
Ernährungsratgeber
Häufig gestellte Fragen
Eine Ernährungsberatung kann in diversen Lebenssituationen nötig und / oder hilfreich sein. Viele Erkrankungen haben Einfluss auf die Verdauung und somit die Verwertung von Nährstoffen im Verdauungstrakt, auf den Appetit oder Hungergefühl, auf die Sättigung oder den Energiebedarf und den Energieverbrauch des Körpers. Aber auch Lebensumstände, Essensbezogene Erfahrungen, das eigene Essverhalten oder die Umsetzung von ernährungsrelevanten Zielen können eine Ernährungsberatung hilfreich & sinnvoll machen.
Diverse Erkrankungen können beispielsweise zu Muskelverlust, Schwäche, schlechterer Verträglichkeit der Medikamentösen Therapie oder einem zu hohen oder zu tiefen Körpergewicht / BMI führen. Hier wird kann in den allermeisten Fällen eine Verordnung für die Ernährungsberatung via Arzt eingeholt werden, und die Kosten der Ernährungsberatung werden durch die Krankenkasse übernommen. Das Formular ist hier unter Anmeldung zu finden. Wichtig: nicht bei jeder Ernährungsberater*in kann die Beratung wie es bei Nutribou möglich ist, via Krankenkasse (Grundversicherung) vergütet werden. Mehr dazu bei der Frage „Was ist eine Ernährungsberaterin SVDE und was macht das für Nutribou aus?“Unverträglichkeiten und Intoleranzen (Laktose, Fruktose, Gluten)Operationen des Magens-Magendarmtrakts wie z. B Magenbypass, Magenbandentzündliche Darmerkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis UlcerosaEssstörungen wie Binge-Eating, Anorexie, Bulimie oder selektives Essen wie Picky-eating, ARFID oder Ängste vor Nahrungsaufnahme, unkontrolliertes EssenErhöhte sportliche Aktivität oder erniedrige Mobilität (z. B im Jugendalter oder Alter)vegane/vegetarische Ernährung zur Prävention/Behandlung von Vitaminmangel (insbesondere im Kindes-/Jugendalter oder in Kombination mit Erkrankungen)Diabetes Mellitus Typ 1 oder 2, Wunden, nach Knochenbrüchen/ FrakturenVerändertes Labor: Vitaminmangel, Bluthochdruck/Hypertonie, Veränderten Cholesterinwerte, veränderte Omega 3 Werte, Stand nach HerzinfarktKau und Schluck-Störungen/Dysphagie, Schlaganfall, Demenz oder bei Bedarf nach künstlicher Ernährung zuhause (Sondenernährung, Trinknahrungen, Stoma)Übergewicht, Adipositas, Mangelernährung, Muskelabbau und SarkopenieDiese Auflistung oben ist nicht abschliessend. Weitere Informationen zur Übernahme der Ernährungsberatung bei deiner/Ihrer Erkrankung hat der Haus-/Arzt, sind im Internet unter «Indikationen für die Ernährungsberatung» oder auf dem Verordnungsformular oder der Website von Fachverbänden zu finden. Natürlich darf auch direkt bei mir per Mail, telefonisch oder via Kontaktformular nachgefragt werden, ob bei einer spezifischen Erkrankung eine Ernährungsberatung sinnvoll sein könnte.
Mir ist in der Beratung besonders wichtig: nicht nur bei Erkrankungen braucht es eine Ernährungsberaterin als Verbündete. Oftmals höre ich von meinen Klienten / Klientinnen den Satz: „Mir wurde gesagt, ich sei ist selbst verantwortlich dafür, möglichst gesund zu bleiben, aber ich kann das nie länger als einige Tage durchziehen und die Ursachen sind Erfahrungen die länger her sind“. Eine Ernährungsberatung kann auch vorbeugend / präventiv oder parallel zu einer Psychotherapie bei essensbezogenen Thematiken oder als Unterstützerin auf der individuellen Gesundheitsreise sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn man merkt, dass nicht nur Informationen, sondern eventuell auch einfühlsame, gezielte Begleitung oder externe Motivation nötig sind, um seine eigenen Ziele zu erreichen. Beispielsweise...bei veganer / vegetarische Ernährung zur Prävention/Behandlung von Vitaminmangel (insbesondere im Kindes-/Jugendalter oder in Kombination mit Erkrankungen)mit verhaltenstherapeutischem Ansatz, um sein eigenes Essverhalten zu ergründenals Coaching um endlich das ersehnte Sommergewicht zu erreichen oder um eine sportliche Höchstleistung zu erbringen und sich optimal vorzubereitenum bei individuellen Themen wie Suchterkrankungen, Lebensmittelbezogenen Ängsten oder unkontrolliertem Essen neue Routinen zu schaffenum, wenn sich das Essen mehr nur noch um Kalorien und Frustration anstelle von Freude und Genuss dreht- neue Ziele zu definieren und neue Wege zu gehen.In der Schwangerschaft und Stillzeit, bei Ernährungsfragen rund um Baby-Kinderernährung oder auch Familienernährung um einfach Sicherheit zu gewinnen!Auch diese Auflistung ist nicht abschliessend. Weitere Informationen, wie und ob eine Ernährungsberatung in der Individuellen Situation sinnvoll ist, dürfen gerne direkt bei mir per Mail, telefonisch oder via Kontaktformular nachgefragt werden.
Eine Ernährungsberaterin SVDE oder ein Ernährungsberater SVDE ist eine Person mit einem Abschluss einer höheren Fachschule (HF) oder einer Fachhochschule (FH) im Bereich Ernährung, welche/r dem Verband der Ernährungsberater*innen Schweiz (SVDE) angehört und die Qualitätskriterien des Verbandes in der Beratung und seiner Tätigkeit berücksichtig. Mehr dazu ist auf der Website des SVDE-ASDD zu finden.Wichtig ist dies beispielsweise, wenn es um die Frage der Kostenübernahme geht (mehr dazu unter „Was sind die Kosten einer Ernährungsberatung oder mit welchen Preisen muss ich rechnen?“) aber auch, wenn es um Qualität geht. Ernährungsberater*in ist kein geschützter Titel, auch sehr kurze Bildungsgänge oder auch Personen, welche keinen wissenschaftlichen Kurs abgeschlossen haben, dürfen sich „Ernährungsberater“ nennen. Als Ernährungsberaterin SVDE gehöre ich dem Verband der Ernährungsberater*innen Schweiz an. Meine Ausbildung auf Stufe der Fachhochschule (FH) mit dem Abschluss Bachelor of Science (B. Sc.) bedeutet, dass ich einen mehrjährigen Studiengang (5 Jahre in meinem Fall, 10 Module 80%, begleitend zu meiner Tätigkeit als Fachfrau Gesundheit) abgeschlossen habe. Aufgrund dieser Merkmale lebe ich mit Nutribou wichtige Grundsätze der Medizin, des Wissenschaftlichen/Evidenzbasierten Arbeitens und Stütze meine Beratungen ausschließlich auf anerkannte Guidelines, Studien und bewiesenen Ansätze aus der ganzheitlichen Medizin.
Die Kosten der Ernährungsberatung richten sich nach dem Tarifvertrag des SVDE und dem Branchenverband der Schweizerischen Krankenversicherer (santésuisse). Mehr Informationen sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) zu finden. Mit einer ärztlichen Verordnung werden 6 Sitzungen (Leistungen) von der Krankenkasse übernommen. Nutribou rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Wenn keine Verordnung vorliegt, verrechnen wir für Selbstzahler (nach Zeitaufwand) 35.- pro 15 Minuten, mehr dazu wie z. B individuelle Beratungsdauer für Selbstzahler oder grundsätzliches bei Fragen zur Kostenübernahme erfahren Sie direkt per Kontakt mit mir oder nach gebuchtem Termin beim Erstgespräch.Für ausserkantonale Beratungen ausserhalb des Kanton Berns melden Sie sich gerne direkt bei mir. Berufsausübungsbewilligung Kanton Bern vorhanden. Weitere Kantone auf Anfrage.
Die genauen Angaben sind auf der Seite AGBs zu finden. Natürlich planen wir Ihre individuellen Ziele basierend auf Ihrer Diagnose zusammen. Dies findet beim Erstgespräch statt. Wenn vor dem Erstgespräch Informationen gewünscht sind, stehe ich sehr gerne unter Kontakt zur Verfügung. Ich freue mich sehr, wenn wir gemeinsam starten dürfen, Ihre/deine Ziele umzusetzen, eventuell braucht es dafür etwas Mut, aber es lohnt sich.
bottom of page
